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Häufig gestellte Fragen zur Sanierungsberatung

Häufig gestellte Fragen zur Sanierungsberatung

Häufig gestelle Fragen an die Unternehmenssanierung


 

Ist die Beratung der Unternehmenssanierung kostenpflichtig?

  • Die Leistungen der Wirtschaftsförderung als Einrichtung der Region Hannover sind kostenfrei für Unternehmen.

Welche Unternehmen können eine Beratung der Unternehmenssanierung in Anspruch nehmen?

  • Alle Unternehmen mit Sitz in der Region Hannover.

Zu welchem Zeitpunkt kann/sollte ich mich an die Unternehmssanierung wenden?

  • Je früher Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Unternehmenssanierung wenden, desto besser sind die Möglichkeiten der jeweiligen Problemlage erfolgreich zu begegnen. Konkret bedeutet dies, wenn die Kundenzahl abnimmt, der Umsatz und/oder der Gewinn rückläufig sind, kann dies bereits der richtige Zeitpunkt sein.

Sind spezielle Beratungsinhalte vom Angebot ausgeschlossen?

  • Ja, Rechts- und Steuerberatungen werden weder durchgeführt noch finanziell gefördert.

Erhalten andere Unternehmen oder Institutionen die Informationen, dass ich die Leistungen der Unternehmenssanierung in Anspruch genommen habe?

  • Von unserer Seite gibt es keine unautorisierte Informationsweitergabe an Dritte. Wir sichern Ihnen vollständige Diskretion zu.

Wer erhält außer der Unternehmenssanierung Einblick in meine betriebswirtschaftlichen Daten?

  • Wir reichen Ihre Daten nur nach Absprache mit Ihnen weiter.

Kommen Sie zu einem Betriebsbesuch zu mir ins Unternehmen?

  • In der Regel ja, denn ein Betriebsbesuch gehört zu unserer Arbeitsweise.

Wie arbeitet denn die Unternehmenssanierung?

  • 1. Kontaktaufnahme
    2. IST-Situationsanalyse
    3. Ziele beschreiben
    4. Lösungsideen entwickeln
    5. Maßnahmen entwickeln
    6. Umsetzungsbegleitung
    7. Evaluation
    Detaillierte Informationen finden Sie hier

Welche Unterlagen benötigt die Krisenkontaktstelle vorab?

Muss ich erst mit dem lokalen Wirtschaftsförderer sprechen bevor ich mich an die regionale Wirtschaftsförderung wenden darf?

  • Nein, Sie können sich auch direkt an uns wenden. Bei Fragen, die Gegebenheiten direkt vor Ort betreffen, ist es jedoch immer sinnvoll, zuerst die lokale Wirtschaftsförderung anzusprechen. Des Weiteren kann es sinnvoll sein im Rahmen unseres Beratungsprozesses, die Wirtschaftsförderung vor Ort einzubeziehen.

Beraten Sie mich auch bei einem Management-buy-out?

  • Ja, sehr gern.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Unternehmensinsolvenz"

Die Fragen und Antworten betreffen ausschließlich die Insolvenz von Unternehmen und Selbstständigen.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt einen Eröffnungsgrund voraus.   Rechtliche Gründe für das Stellen eines Insolvenzantrages sind:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • Überschuldung (§ 19 InsO, betrifft nur juristische Personen )

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit und wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?

  • Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn das Unternehmen seine Zahlungen eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof die Definition der Zahlungsunfähigkeit wie folgt konkretisiert: Von einer Zahlungsunfähigkeit ist auszugehen, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, seine fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen bis auf mehr als 10% der fälligen Gesamtverbindlichkeiten zurückzuführen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10% erreichen wird.

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

  • Zahlungsunfähigkeit droht einem Unternehmen, wenn es voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im zu erfüllen.

Was bedeutet Überschuldung und wann ist ein Unternehmen überschuldet?

  • Der Insolvenzgrund „Überschuldung“ trifft nur bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) zu. Dur chdas Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) wurde der Begriff der Überschuldung vorübergehend neu gefasst: „Ein Unternehmen überschuldet, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“.
  • Ab dem 01.01.2014 soll wieder der alte Überschuldungsbegriff gelten, der wie folgt lautet: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt“.


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Kontakt

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Telefon: 0511 / 616 - 23543

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Standortinformationen 1/2012

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Fachkräftesicherung in Pflegeberufen

Die Gesundheitswirtschaft spielt in der Region Hannover eine herausragende Rolle. In der ersten Ausgabe der Standort-informationen finden Sie die Analyse der aktuellen Arbeitsmarktsituation und die Perspektiven der Gesundheits- und Pflegeberufe in der Region Hannover.