Extra-Service für Dienstleister: Der "Einheitliche Ansprechpartner" in der Verwaltung
Eine Stelle – alle Antworten
- Sie wollen in der Region Hannover Dienstleistungen anbieten und suchen Informationen zu Verfahren und Anträgen?
- Sie wissen nicht, welche Behörde für welche Genehmigung zuständig ist?
- Sie suchen nach Formularen und Antragsvordrucken?
Ein Partner, der viel für Sie erreicht!
Er findet den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen und informiert Sie über notwendige Anträge und Genehmigungen. Er nimmt alle notwendigen Anträge entgegen und leitet sie an die zuständigen Fachbehörden weiter. Er sorgt dafür, dass Sie über organisatorische Abläufe informiert sind. Darüber hinaus verschafft er Ihnen Informationen z.B. über Netzwerke und Ansprechpartner.
Der entscheidende Vorteil: Sie müssen nicht mehr selbst alle notwendigen Behörden ansprechen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen.
Übrigens: Es ist keine Pflicht, den "Einheitlichen Ansprechpartner" zu nutzen. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an unsere Fachbehörden wenden.
So erreichen Sie Ihren "Einheitlichen Ansprechpartner":
- Für das Umland von Hannover
Wirtschaftsförderung Region Hannover
Vahrenwalder Str. 7
30165 Hannover
Telefon 0511 616 23 400
E-Mail: ea@region-hannover.de
- Für die Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Wirtschaft
Brüderstraße 6
30159 Hannover
Telefon 0511 168 3 13 13
E-Mail: ea@hannover-stadt.de
Internet: www.hannover.de/ea
Der gesetzliche Hintergrund
Die EU-Richtlinie über Dienstleistungen fordert, dass ab 2010 die zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit notwendigen Informationen, Verfahren und Anträge über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" angeboten und geregelt werden. Deshalb hilft Ihnen ab 2010 ein "Einheitlicher Ansprechpartner" mit Informationen und Unterstützung bei der Verfahrensabwicklung.
Für die Stadt Hannover nimmt diese Aufgabe die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt wahr, für die Umlandkommunen ist das Unternehmerbüro in der Region Hannover zuständig.
Hinweis: Für bestimmte Leistungen des "Einheitlichen Ansprechpartners" können Gebühren erhoben werden.
Ihr Vorteil: Anträge können in der Regel künftig elektronisch abgewickelt werden. Behördengänge entfallen damit, Verfahren und Formalitäten können - zeit- und kostensparend – am PC erledigt werden.
Weiterführende Links:
- Informationsportal für behördliche Verfahren (BUS) Region Hannover
- Weitere Informationsstellen und Institutionen für Ihr Anliegen
- Das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen
Vertiefende Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie





