Regionales Raumordnungsprogramm 2005 in Kraft
Die Region Hannover hat als Träger der Regionalplanung die gesetzliche Aufgabe, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für das Gebiet der Region Hannover aufzustellen. Angesichts veränderter Rahmenbedingungen und eines generellen Aktualisierungsbedarfes des RROP 1996 wurde Ende 2002 mit der Neuaufstellung des Regionales Raumordnungsprogramms 2005 begonnen.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wurde das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 von der Regionsversammlung der Region Hannover am 5. Juli 2005 als Satzung beschlossen.
Das RROP 2005 ist von der zuständigen Regierungsvertretung Hannover/Nienburg mit Nebenbestimmungen, denen die Regionsversammlung am 13.12.2005 beigetreten ist, genehmigt worden. Im Amtsblatt der Region Hannover wurde das RROP 2005 am 26.01.2006 bekanntgemacht und ist damit in Kraft getreten.
Es hat folgende thematische Schwerpunkte:
Aufgrund der stagnierenden Bevölkerungszahl in der Region Hannover kommt der Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte/zentralörtlichen Standorte zur Auslastung der vorhandenen Infrastruktur verstärkte Bedeutung zu, die unter anderem durch die Ausweisung zusätzlicher Grundzentren in den Städten Ronnenberg und Hemmingen sowie der Gemeinde Wedemark deutlich wird.
Zur Verhinderung der weiteren Zersiedlung wird die Entwicklung der ländlichen strukturierten Siedlungen einer Differenzierung in entwicklungsfähige und auf Eigenentwicklung zu beschränkende Siedlungen unterzogen. Maßstab der Eigenentwicklung ist zukünftig nicht mehr die Orientierung am Bevölkerungswachstum, sondern am örtlich vertretbaren Flächenwachstum. Dies erhöht die Transparenz und stärkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten.
Der regionale Freiraumschutz im Randbereich der Landeshauptstadt Hannover und den angrenzenden Städten und Gemeinden wird beibehalten, jedoch unter Berücksichtigung örtlicher Freiraumschutzbelange und kleinerer Siedlungsarrondierungen verändert. Im Bereich Verkehr ist eine Aufnahme der wesentlichen Aussagen des Nahverkehrsplans erfolgt. Im Straßenverkehr wird auf das vorhandenen Netz abgestellt; es erfolgen geringfügige Änderungen aufgrund des Bundesverkehrswegeplans.
Im Bereich des Naturschutzes werden Vorgaben und Erkenntnisse zum nationalen und regionalen Gebietsschutz (z. B. die „Flora-Fauna-Habitat“-Richtlinie und das Programm „Natura 2000“ der Europäischen Union) durch entsprechende Festlegungen aufgegriffen. Innerhalb, aber auch außerhalb von Schutzgebieten, spielen dabei Vogelschutzbelange eine besondere Rolle.
Bezüglich der Windenergienutzung hat eine Bewertung von Standorterweiterungen und neuen Standorten ergeben, dass unter Belangen der Umweltverträglichkeit und der örtlichen Akzeptanz nur noch wenige Arrondierungen möglich sind, die entsprechend aufgenommen wurden.
Zum vorbeugenden Hochwasserschutz wird für den Überschwemmungsbereich der Leine ein „Vorranggebiet für Hochwasserschutz“ festgelegt, in dem eine weitere Siedlungsentwicklung ausgeschlossen ist und Maßnahmen zur Retention vorgenommen werden sollen.
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 besteht aus einer zeichnerischen und beschreibenden Darstellung. Außerdem ist ihm eine Begründung/Erläuterung zu den wesentlichen Aussagen und Festlegungen beigefügt. Dem Programm ist ein Gesamträumliches Leitbild zur Entwicklung der Region Hannover vorangestellt, welches nicht an der rechtlichen Bindungswirkung teilnimmt. Eingangs werden Informationen zu Aufgaben und Grundlagen des Regionalen Raumordnungsprogramms gegeben.
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 kann im pdf-Format heruntergeladen oder online (siehe Interaktive Karte) abgerufen werden. Mehr dazu siehe:




