Lösungen für kleine Unternehmen bei drohendem Personalabbau
Mit Unterstützung der Sanierungsberatung können nun auch Klein- und Kleinstunternehmen Maßnahmen des Personaltransfers bzw. Leistungen einer Personaltransfergesellschaft nutzen. Ziel ist, Unternehmen ohne Verzögerung eine notwendige Neustrukturierung zu ermöglichen und gleichzeitig Arbeitnehmern, die von Stellenabbau bedroht sind, eine konkrete berufliche Perspektive zu bieten.
Wir stellen Kontakt zu Transfergesellschaften her und prüfen, ob ein Unternehmen grundsätzlich für Personaltransfermaßnahmen infrage kommt und erarbeiten ein konkretes Angebot. Bspw. können auch Transferagenturleistungen wie Bewerbungstraining, Personalvermittlung und Qualifizierung ohne Wechsel in eine Transfergesellschaft gefördert werden.
Wenn ein Stellenabbau dennoch notwendig ist, können die betroffenen MitarbeiterInnen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nahtlos in die Transfergesellschaft wechseln und erhalten dort für maximal zwölf Monate eine feste Stelle. In dieser Zeit werden die Betroffenen bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützt, beruflich weiter qualifiziert oder erhalten Hilfe für den Fall, dass sie sich selbstständig machen wollen.
Ziel ist, sie so früh wie möglich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld geht dabei nicht verloren.
Die Investitionen der Unternehmen beschränken sich i. d. R. dabei auf die Zahlung der Entgeltverpflichtungen der MitarbeiterInnen in der Transfergesellschaft bis maximal zum Ablauf der regulären Kündigungsfristen. Die Transfergesellschaft steht dabei sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zur Seite, moderiert die Kommunikation zwischen beiden, beantragt zusätzliche Fördermittel bspw. bei der NBank oder der Agentur für Arbeit.
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