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Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen

Servicetelefon zur Familienpflegezeit

Vor dem Hintergrund der Familienpflegezeit, die im Januar 2012 in Kraft getreten ist, hat das Familienministerium ab 1.12. 2011 ein Servicetelefon eingerichtet.

Unter der Rufnummer 01801/50 70 90 werden alle Fragen rund um das Thema Pflege und Wohnen beantwortet.

Weitere Informationen findet man auf der Website www.wege-zur-pflege.de

Bundesfamilienministerium verlängert Antragsphase im Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

 

Anträge für Förderprogramm können noch bis Ende 2011 eingereicht werden

Die Antragsfrist für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bis Ende 2011 verlängert. Unternehmen können noch bis zum 1.

Januar 2012 gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit einem betrieblich unterstützten Betreuungsprojekt starten.

"Den Ausbau der Kinderbetreuung wollen wir konsequent fortsetzen", begründet der Parlamentarische Staatsekretär Dr. Hermann Kues die Verlängerung. "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote sind eine wertvolle Ergänzung der Betreuungslandschaft. Mit ihnen können Unternehmen aller Größen und Branchen ihre Beschäftigten zielgenau unterstützen und sich gleichzeitig im Wettbewerb um Fachkräfte gut platzieren. So profitieren Beschäftigte, ihre Familien und Unternehmen gleichermaßen", so Dr. Kues weiter.

Das Förderprogramm ermöglicht Unternehmen eine Anschubfinanzierung, die den Betreuungsstart deutlich erleichtert. Bei mehr als 1.100 Betreuungsplätzen funktioniert das in der Praxis bereits erfolgreich. Die Verlängerung der Antragsphase verschafft noch unentschlossenen Unternehmen Planungssicherheit für ihre Betreuungsprojekte.

Das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts wie beispielsweise Hochschulen. Für eine Förderung müssen mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden.

Diese können auch durch den Verbund mehrerer Unternehmen entstehen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des ESF gezahlt. Die Zuwendung wird höchstens bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012 gewährt. Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2012 begonnen werden kann. Daneben können Unternehmen, Hochschulen und Träger der Betreuungseinrichtung eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de

 


Kinderbetreuungskosten künftig besser steuerlich absetzbar - Vereinfachte Beantragung des Kindergelds

Die Neuerungen im Einzelnen:

  • Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar: Bisher waren     Betreuungskosten für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren nur dann als     Werbungskosten absetzbar, wenn beide Eltern arbeiten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können. Jetzt wird der Kreis der Berechtigten erheblich ausgedehnt und zugleich die Steuererklärung um eine Seite verkürzt. Damit können grundsätzlich alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind und höchstens 4.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahren und bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen bis 25 Jahren.
  • Der Wechsel von den Werbungskosten zu den Sonderausgaben führt auch nicht zu höheren Kitakosten. Für alle außersteuerlichen Leistungen gilt: Kinderbetreuungskosten werden bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen.
  • Die Besserstellung der Familien bei den Betreuungskosten wirkt sich auch auf andere Bereiche aus: Beim BAföG und beim Wohngeld beispielsweise werden künftig die Betreuungskosten von den Einkünften abgezogen, nach deren Höhe sich die Ansprüche richten.
  • Die Beantragung des Kindergelds wird vereinfacht: Ab 2012 müssen Eltern und volljährige Kinder nicht mehr aufwändig nachweisen, dass das Einkommen des Kindes unter 8.004 Euro pro Kalenderjahr liegt. Stattdessen muss erst nach Abschluss der ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Damit sorgt die Bundesregierung dafür, dass der Bürokratieabbau direkt bei den Familien ankommt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de

Steuervorteile für familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb

Dreizehn Beispiele mit Namen und Paragraphen von Kinderbetreuungskostenzuschuss gem. § 3 Nr. 33 EStG bis Gesundheitsfördernde Maßnahmen gem. § 3 Nr. 34 EStG sind im nachstehenden Flyer aufgelistet.

Diese Informationen für ArbeitgeberInnen über Steuervorteile für familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb gibt es ab sofort kostenlos zum Download, wird jährlich aktualisiert und enthält die wichtigsten fünf Finanzierungshilfen für Weiterbildung von Beschäftigten.

Anregungen zu Beispielen über Steuervorteile für familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb und Anfragen zu Druckexemplaren - solange der Vorrat reicht - bitte an:

irene.stratmann@region-hannover.de

 


Leitfaden/Checkliste Grosstagespflege

Der nachstehende Flyer des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit ist als Leitfaden oder Checkliste für Tagespflegepersonen gedacht, die in einer sogenannten "Grosstagespflegestelle" Kinder betreuen möchten. Er richtet sich in erster Linie an Tagespflegepersonen selbst, daher werden diese in diesem Informationspapier direkt angesprochen. Es kann jedoch auch gut von Fachkräften als Leitfaden für die Beratung von interessierten Tagespflegepersonen verwendet werden.

 




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Kontakt

Irène Stratmann
Telefon: 0511 / 616 - 23541

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Immobilienmarktbericht 2011

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Immobilienmarkt Hannover 2011: ein Standort, der anzieht!

Die Region Hannover spielt auf dem Immobiliensektor weiter ihre Trümpfe aus: Stabile Mieten, attraktive Renditen und weitgehend konjunktur-unabhängige Vermietungsumsätze: Hannover ist eine sichere Bank für Anleger und Investoren.