Bundesfamilienministerium verlängert Antragsfrist zum Förderprogramm Betrieblich unterstützter Kinderbetreuung
Anträge für Förderprogramm können noch bis Mitte 2011 eingereicht werden
Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsfrist für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BuK) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) um ein halbes Jahr bis Mitte 2011. Mit der verlängerten Antragsphase haben Unternehmen nun noch bis zum 1. Juli 2011 Gelegenheit, mit einem betrieblichen Betreuungsprojekt zu starten.
"Gute Kinderbetreuung gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland", begründete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Verlängerung.
"Unternehmen können durch betriebliche Kinderbetreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Davon profitieren Beschäftigte und ihre Familien. Und davon profitieren die Unternehmen, die durch familienfreundliche Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte attraktiver werden."
Insbesondere interessierten Unternehmen, die in den letzten Monaten mit der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen hatten, verschafft die Verlängerung der Antragsfrist neue Spielräume. Planungen zu betrieblichen Betreuungsprojekten können in Ruhe konkretisiert und noch mit Hilfe des Förderprogramms umgesetzt werden. Damit kann das Förderprogramm dazu beitragen, dass für mehr Unternehmen die Vorteile einer betrieblichen Kinderbetreuung spürbar werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Wirtschaftsunternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts wie beispielsweise Hochschulen.
Für eine Förderung müssen mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden. Diese können auch durch den Verbund mehrerer Unternehmen entstehen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des ESF gezahlt. Die Zuwendung wird für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012. Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Juli 2011 begonnen werden kann.
Daneben können Unternehmen, Hochschulen und Träger der Betreuungseinrichtung eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.
Mehr Informationen zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung finden Sie unter:
Qualifizierung zur „Prozessentwicklerin in Non-Profit Organisationen“
Der Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen (VNB) bietet in Kooperation mit dem LandesSportBund Niedersachsen eine 12monatige Weiterbildung für erwerbssuchende Frauen an. Die Qualifizierung zur „Prozessentwicklerin in Non-Profit Organisationen“ eröffnet den Teilnehmerinnen Zugangschancen zu vielfältigen und spannenden Berufsfeldern im Non-Profit Sektor, insbesondere im Sport. Die ganztägige Weiterbildung startet am 27. September in Hannover.
Ziel der Weiterbildung ist die Vermittlung der Teilnehmerinnen in den ersten Arbeitsmarkt. Strukturelle Veränderungen im Non-Profit Sektor und Wandlungsprozesse im organisierten Sport bieten gleichermaßen zunehmende Beschäftigungsmöglichkeiten. Im Vorjahr wurde ein Pilotprojekt erfolgreich durchgeführt - 2/3 der Teilnehmerinnen haben den Wiedereinstieg in die Berufswelt geschafft.
Die Qualifizierung setzt sich aus Unterrichts- und Praxisphasen zusammen. Die Unterrichtsinhalte reichen von der persönlichen Zielentwicklung über die Aneignung von Kompetenzen in den Bereichen Management, Kommunikation, Netzwerkarbeit und systemischem Handeln bis zur Vermittlung von sportspezifischen Kenntnissen.
Irene Stratmann von der Koordinierungsstelle Frau und Beruf Region Hannover begrüßt die Maßnahme ausdrücklich: „Das innovative Qualifizierungsprojekt von VNB und LSB spiegelt den aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftebedarf im Non-Profit Sektor und insbesondere im Sport wider. Diese qualifizierte Fortbildung bietet Frauen hervorragende Möglichkeiten, in einem spannenden Berufsfeld Fuß zu fassen.“
Teilnahmeberechtigt sind erwerbssuchende Frauen aus den ehemaligen Regierungsbezirken Hannover, Braunschweig und Weser-Ems. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium werden vorausgesetzt, Erfahrungen und Kenntnisse aus dem Bereich Sport sind von Vorteil. Ausdrücklich wünschenswert ist die Teilnahme von Migrantinnen, die über ausreichend Kenntnisse in deutscher Sprache und Schrift verfügen.
Das Projekt findet im Rahmen der Förderung zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt statt und wird durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Niedersachsen finanziert sowie durch die Agenturen für Arbeit unterstützt. Die Teilnahme ist i.d.R. kostenlos.
Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie bei:
- Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V.
Theaterstr. 113
7073 Göttingen
Karina Hoßfeld
Tel: 0551 / 50 76 46 - 17
E-Mail: karina.hossfeld@vnb.de - LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Patrick Neumann
Tel.: 0511 / 1268 -107
E- Mail: pneumann@lsb-niedersachsen.de
Weitere Informationen können Sie dem Flyer zur Veranstaltung hier als pdf entnehmen.
Leitfaden/Checkliste Grosstagespflege
Der nachstehende Flyer des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit ist als Leitfaden oder Checkliste für Tagespflegepersonen gedacht, die in einer sogenannten "Grosstagespflegestelle" Kinder betreuen möchten. Er richtet sich in erster Linie an Tagespflegepersonen selbst, daher werden diese in diesem Informationspapier direkt angesprochen. Es kann jedoch auch gut von Fachkräften als Leitfaden für die Beratung von interessierten Tagespflegepersonen verwendet werden.


